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   BFH, 12.12.2000 - V B 164/00   

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https://dejure.org/2000,23430
BFH, 12.12.2000 - V B 164/00 (https://dejure.org/2000,23430)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2000 - V B 164/00 (https://dejure.org/2000,23430)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - V B 164/00 (https://dejure.org/2000,23430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustellungsmangel - Ersatzzustellung - Postzustellungsurkunde - Beweiskraft - Rüge

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1; ; FGO § 65 Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 74; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.11.1999 - III B 5/99

    Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU

    Auszug aus BFH, 12.12.2000 - V B 164/00
    Soweit der Kläger rügt, ihm seien die Verfügungen der Berichterstatterin vom 18. Januar 2000 nicht wirksam unter der Adresse K-Straße 76 zugestellt worden, hat er einen Zustellungsmangel nicht entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO vorgetragen (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1997 V B 105/96, BFH/NV 1997, 770; vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844).

    Zudem beurkundet die zugehörige Postzustellungsurkunde, dass unter dieser Anschrift seinerzeit (jedenfalls) ein Hausbriefkasten des Klägers vorhanden war, in die die Benachrichtigung über die vorzunehmende Niederlegung eingelegt worden ist (vgl. zur Beweiskraft der Postzustellungsurkunde BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 844, m.w.N.).

  • BFH, 06.02.1997 - V B 105/96

    Zulässigkeit einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 12.12.2000 - V B 164/00
    Soweit der Kläger rügt, ihm seien die Verfügungen der Berichterstatterin vom 18. Januar 2000 nicht wirksam unter der Adresse K-Straße 76 zugestellt worden, hat er einen Zustellungsmangel nicht entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO vorgetragen (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1997 V B 105/96, BFH/NV 1997, 770; vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844).
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